Gesundheitsministerkonferenz

Beschlüsse der 88. GMK (2015)
TOP: 6.2 Stärkung der therapeutischen- und Assistenzberufe im Gesundheitswesen
Die GMK beschließt einstimmig:
Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder bitten das Bundesministerium für Gesundheit, eine Novellierung der Berufsgesetze der bundesrechtlich geregelten therapeutischen Berufe und Assistenzberufe im Gesundheitswesen in die Wege zu leiten. Im Einzelnen handelt es sich dabei um folgende Berufe:

  • Diätassistentin bzw. Diätassistent,
  • Ergotherapeutin bzw. Ergotherapeut,
  • Logopädin bzw. Logopäde,
  • Masseurin bzw. medizinische Bademeisterin und Masseur und medizinischer Bademeister,
  • Physiotherapeutin bzw. Physiotherapeut,
  • Medizinisch-technische Laboratoriumsassistentin bzw. medizinisch-technischer Laboratoriumsassistent,
  • Medizinisch-technische Radiologieassistentin bzw. medizinisch-technischer Radiologieassistent,
  • Medizinisch-technische Assistentin für Funktionsdiagnostik bzw. medizinisch-technischer Assistent für Funktionsdiagnostik,
  • Orthoptistin bzw. Orthoptist,
  • Pharmazeutisch-technische Assistentin bzw. pharmazeutisch-technischer Assistent und
  • Podologin bzw. Podologe.

Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren teilen die Einschätzung des Sachverständigenrates für die Entwicklung im Gesundheitswesen, dass in der zukünftigen Versorgung der Bevölkerung der Einsatz von neuen Formen multiprofessioneller und interdisziplinärer Teams einen überragenden Stellenwert einnehmen wird.
Sie bitten daher das BMG zu prüfen:
wie die berufsrechtlichen Voraussetzungen für Modellvorhaben geschaffen werden können.ob durch Änderung des SGB V Modellvorhaben ermöglicht werden können, die es erlauben, einhergehend mit einer größeren Versorgungsverantwortung Leistungen zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung bei bestimmten vom Gemeinsamen Bundesausschuss festzulegenden Indikationen zu erbringen, soweit sie hierzu aufgrund ihrer Ausbildung qualifiziert sind.
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