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Fotowettbewerb

— Achtung: noch bis 1. Juli 2020 —

Der Arbeitskreis Berufsgesetz (AK) verfolgt das Ziel die hochschulische Ausbildung in der Logopädie/ Sprachtherapie in einem neuen Berufsgesetz noch in dieser Legislaturperiode (Ende 09/2021) durchzusetzen.
Um dieser Forderung Nachdruck zu verleihen hat der AK für 2020 unterschiedliche Aktionen geplant, die aufgrund der Pandemie nicht in der geplanten Weise umgesetzt werden können. Daher kommt digitalen Aktionen eine besondere Bedeutung zu. Mit Hilfe eines Fotowettbewerbs will der AK seine Forderungen digital sichtbar machen.

Der Fotowettbewerb soll folgendes verdeutlichen:

  • Stand der hochschulischen Ausbildung in der Logopädie/Sprachtherapie
  • Forderungender zukünftigen Berufsangehörigen
  • Hochschulische Ausbildung JETZT!
  • Gemeinsames Berufsgesetz für alle Berufsgruppen im Bereich Logopädie/Sprachtherapie

Wie könnten Fotos gestaltet werden?
Die Fotos sollten die Botschaft „Hochschulische Ausbildung für die Logopädie/Sprachtherapie JETZT!“ vermitteln. Geeignet sind Selfies von Einzelpersonen oder mehreren Personen mit einem Smartphone. Zur Visualisierung können Bachelorhüte, selbst gemalte Schilder (mit Schrift oder Symbolen) und vieles andere
mehr eingesetzt werden. Je vielfältiger die Ideen umso besser.

Wer kann teilnehmen?
Alle Studierenden der Logopädie/Sprachtherapie an Berufsfachschulen und (Fach)Hochschulen sind aufgerufen an dieser Aktion teilzunehmen.
Was kann man gewinnen?
Die besten Fotos werden auf der Webseite des Arbeitskreises „www.arbeitskreis-berufsgesetz.de“ eingestellt.
Geplant ist zunächst eine Deutschlandkarte zur Visualisierung von Ausbildungsstandorten/Studiengängen mit den jeweils ausgewählten Fotos sowie Angabe von Namen der/s Studierenden, Ausbildungsort/Studiengang.

Wo und wie kann man sich bewerben?
Alle Bewerberinnen schicken ihre Fotos unter Angabe ihres Namens, Ausbildungsortes/ Studiengangs bis zum 1.Juli 2020 per Mail (Betreff: Fotowettbewerb des AK) an Dietlinde Schrey-Dern, Sprecherin des Arbeitskreises: info@arbeitskreis-berufsgesetz.de. Mit der Bewerbung erklären Sie als Rechteinhaberin gleichzeitig ihr Einverständnis zur unentgeltlichen Nutzung der/s Fotos für die Öffentlichkeitsarbeit des AK Berufsgesetz , d.h. der Veröffentlichung auf der Website „www.arbeitskreis.-berufsgesetzt.de“, der Nutzung auf den Social-Media-Kanälen, der Pressearbeit sowie gedruckten Publikationen des AK Berufsgesetz.
Die Auswahl der Bilder wird voraussichtlich bis 31.7.2020 von Mitgliedern des AK getroffen.

Dietlinde Schrey-Dern
(Sprecherin des Arbeitskreises Berufsgesetz)

Download: Fotowettbewerb