Schlagwort-Archive: AK Berufsgesetz

AK Berufsgesetz

Arbeitskreis Berufspolitik/Berufsgesetz gebildet

Am 28.1.2016 hat sich der Arbeitskreis Berufspolitik/Berufsgesetz konstituiert, der sich aus Vertreterinnen und Vertretern von Verbänden, Schulen und Hochschulen aus dem Bereich Logopädie, der akademischen Sprachtherapie und Atem-, Sprech- und Stimmlehre nach Schlaffhorst-Andersen zusammensetzt: Sebastian Brenner, hsg Bochum; Helga Breitbach-Snowdon, Logopädieschule am UKM; Sabine Degenkolb-Weyers, Logopädischule Erlangen/FAU: Volker Gerrlich, Deutscher Bundesverband der akademischen Sprachtherapeuten (dbs); Nina Jacobs, RWTH Aachen; Prof. Dr. Norina Lauer, Hochschulverbund Gesundheitsfachberufe e. V. (HVG); Dr. Volker Maihack, Vorsitzender der dbs-Dozentenkonferenz; Marion Malzahn, Deutscher Bundesverband der. Atem-, Sprech- und Stimmlehrer/innen (dba); Azzisa Pula-Keuneke, dbl; Dietlinde Schrey-Dern, dbl; Katrin Schubert, dbs; Prof. Dr. Julia Siegmüller, Europäische Fachhochschule (EUFH); Anne Tenhagen, dbl; Vera Wanetschka, Bundesverband Deutscher Schulen für Logopädie e. V. (BDSL); Silke Winkler dbl; Dr. Ulrich Wollenteit, Rechtswälte Günther-Partnergesellschaft. Eingeladen hatte der dbl. Treffpunkt war die Geschäftsstelle des dbl in Köln-Frechen.Gesprächsleitung übernahm Dietlinde Schrey-Dern, Präsidentin dbl

Der Arbeitskreis hat folgendes erklärt:
• „Die hier versammelten Vertreterinnen und Vertreter der Hochschulen und Verbände fordern die primärqualifizierende hochschulische Ausbildung für alle im Bereich der Sprachtherapie* tätigen Berufsgruppen.“
Der Bereich der Sprachtherapie steht für alle beruflichen Handlungsfelder der Atem-, Stimm-, Sprech-, Sprach-, Stimm-, Hör- und Schlucktherapie.
Der BDSL unterstützt die obige Forderung und bringt in die Diskussion den erweiterten Forderungssatz ein:
• Der BDSL fordert die Akademisierung der Sprachtherapie* unter Einbeziehung der Ressourcen aus den Berufsfachschulen.
Die Arbeitsgruppe verständigte sich im Sinne einer gezielten Kräftebündelung in der Diskussion darauf, sowohl das Profil für die Sprachtherapie* für die weitere Bearbeitung mit dem Ziel der Erlangung eines neuen Berufsgesetzes zu bearbeiten als auch die Schnittstellen bzw. Abgrenzungen zu benachbarten Therapieberufen (Ergotherapie, Physiotherapie, Hebammen) in der Diskussion zu berücksichtigen. Weitere Sitzungen und die Vorbereitung eines Symposiums im Herbst 2016 sind anberaumt.

Vera Wanetschka, 1.2.2016

Arbeitskreis Berufspolitik Berufsgesetz
Foto: privat
BDSL Logopädie

Gesundheitsministerkonferenz

Beschlüsse der 88. GMK (2015)
TOP: 6.2 Stärkung der therapeutischen- und Assistenzberufe im Gesundheitswesen
Die GMK beschließt einstimmig:
Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder bitten das Bundesministerium für Gesundheit, eine Novellierung der Berufsgesetze der bundesrechtlich geregelten therapeutischen Berufe und Assistenzberufe im Gesundheitswesen in die Wege zu leiten. Im Einzelnen handelt es sich dabei um folgende Berufe:

  • Diätassistentin bzw. Diätassistent,
  • Ergotherapeutin bzw. Ergotherapeut,
  • Logopädin bzw. Logopäde,
  • Masseurin bzw. medizinische Bademeisterin und Masseur und medizinischer Bademeister,
  • Physiotherapeutin bzw. Physiotherapeut,
  • Medizinisch-technische Laboratoriumsassistentin bzw. medizinisch-technischer Laboratoriumsassistent,
  • Medizinisch-technische Radiologieassistentin bzw. medizinisch-technischer Radiologieassistent,
  • Medizinisch-technische Assistentin für Funktionsdiagnostik bzw. medizinisch-technischer Assistent für Funktionsdiagnostik,
  • Orthoptistin bzw. Orthoptist,
  • Pharmazeutisch-technische Assistentin bzw. pharmazeutisch-technischer Assistent und
  • Podologin bzw. Podologe.

Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren teilen die Einschätzung des Sachverständigenrates für die Entwicklung im Gesundheitswesen, dass in der zukünftigen Versorgung der Bevölkerung der Einsatz von neuen Formen multiprofessioneller und interdisziplinärer Teams einen überragenden Stellenwert einnehmen wird.
Sie bitten daher das BMG zu prüfen:
wie die berufsrechtlichen Voraussetzungen für Modellvorhaben geschaffen werden können.ob durch Änderung des SGB V Modellvorhaben ermöglicht werden können, die es erlauben, einhergehend mit einer größeren Versorgungsverantwortung Leistungen zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung bei bestimmten vom Gemeinsamen Bundesausschuss festzulegenden Indikationen zu erbringen, soweit sie hierzu aufgrund ihrer Ausbildung qualifiziert sind.
GMK-online

BDSL Logopädie